• Über
  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Geschäftsbedingungen
  • Kontakt
Freitag, Juni 2, 2023
  • Login
Plus 50 Journal
  • HOME
  • Nachrichten
  • Gesundheit
  • Finanzen
  • Sports
  • Video
  • Auto
  • MEHR
    • Freizeit
    • Lebensstil
    • Reisen
    • Technik
No Result
View All Result
  • HOME
  • Nachrichten
  • Gesundheit
  • Finanzen
  • Sports
  • Video
  • Auto
  • MEHR
    • Freizeit
    • Lebensstil
    • Reisen
    • Technik
No Result
View All Result
Plus 50 Journal
No Result
View All Result
Home News

EuGH: Firmen können Kopftuch im Job verbieten

admin by admin
Oktober 13, 2022
in News
0
0
SHARES
7
VIEWS
Share on FacebookShare on Twitter

Stand: 13.10.2022 14:35 Uhr

Firmen dürfen das sichtbare Tragen religiöser Zeichen wie Kopftücher verbieten, wenn sie dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, der damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigte.

Unternehmen können ihren Mitarbeitern unter Umständen das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch verbieten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Anlass für das Urteil war ein Fall aus Belgien. Eine junge Frau, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, hatte einen Praktikumsplatz bei einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft nicht bekommen. Die Begründung war eine interne Neutralitätsregel: Demnach müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf achten, dass sie ihre religiösen, philosophischen oder politischen Weltanschauungen weder durch Worte noch durch ihre Kleidung zum Ausdruck bringen. Die Frau weigerte sich ihr Kopftuch abzulegen. Einen Monat später bewarb sie sich erneut und schlug vor, eine andere Art von Kopfbedeckung zu tragen. Darauf hieß es jedoch, dass ihr kein Praktikum angeboten werden könne, da keinerlei Kopfbedeckung erlaubt sei. Sie machte nun geltend, wegen ihrer Religion diskriminiert worden zu sein.

Regelung müsse für alle Beschäftigten gleich sein

Der Europäische Gerichtshof bleibt nun bei seiner bisherigen Rechtsprechung und sagt: Kopftuchverbote am Arbeitsplatz können zulässig sein, wenn es eine interne Unternehmensregel gibt, die es verbietet, religiöse, weltanschauliche oder spirituelle Zeichen offen sichtbar zu tragen. Und wenn diese Regel ohne Unterschiede auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet wird. Im konkreten Fall muss nun das Gericht in Belgien entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

Schon im vergangenen Jahr hatte der EuGH zwei Fälle aus Deutschland entschieden. Und wie damals stellt das Gericht auch klar, dass Arbeitgeber es sich nicht zu einfach machen dürften. Denn eine solche Neutralitätsregel könne durchaus eine mittelbare Diskriminierung darstellen, wenn sie nicht angemessen und erforderlich sei und kein rechtmäßiges Ziel verfolge. Der Arbeitgeber muss dem EuGH zufolge ein wirkliches Bedürfnis nachweisen – etwa dass dem Unternehmen ein Nachteil entstehen könnte, wenn religiöse Symbole offen getragen würden. Der bloße Wille für weltanschauliche Neutralität reicht demnach nicht.

Unterschiede in einzelnen Staaten möglich

Außerdem betont der EuGH: In Mitgliedstaaten, in denen die Religionsfreiheit besonders geschützt ist, wie in Deutschland, können Gerichtsentscheidungen religionsfreundlicher ausfallen. „Sofern es einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen bedarf, kann entsprechend den innerstaatlichen Wertungen der Religion oder Weltanschauung größeres Gewicht beigemessen werden als der unternehmerischen Freiheit“, sagte EuGH-Sprecher Hartmut Ost.

In Deutschland ist die Rechtslage insgesamt recht religionsfreundlich. Wegweisend war das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter setzten für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen hohe Hürden. Nur wenn im konkreten Fall eine Gefährdung oder Störung des Schulfriedens vorliege, dürfe es ein Verbot geben.

Eine konkrete Störung in einem Unternehmen verlangt auch das Bundesarbeitsgericht, wenn es um Kopftuchverbote am Arbeitsplatz geht. Der Unternehmer muss jeweils genau nachweisen, warum eine strenge Neutralitätsregel in seinem Unternehmen nötig ist. Zusammengefasst: Pauschale Kopftuchverbote sind in Deutschland rechtswidrig, ob in der Schule oder am Arbeitsplatz. Der Grund dafür ist der besondere Schutz der Religionsfreiheit im Grundgesetz. Und der steht auch im Einklang mit dem heutigen Kopftuchurteil des Europäischen Gerichtshofs.

Az: C-344/20

Mit Informationen von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

EuGH: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion, 13.10.2022 · 17:20 Uhr

Quelle: Tagesschau

Tags: EuGHFirmenJobKönnenKopftuchverbieten
Previous Post

Wie zwei Teenager zu neuen Gesichtern der iranischen Proteste wurden

Next Post

Seltsamer Grund Optus-Schild aus dem Stadion gezogen

admin

admin

Related Posts

News

Selbst im Gefängnis ist sie „eine unbezwingbare Stimme“ für die Freiheit im Iran

by admin
Juni 2, 2023
News

Die Mahnwachen auf dem Platz des Himmlischen Friedens verlagern sich ins Ausland, während in Hongkong Stille herrscht

by admin
Juni 2, 2023
News

Berlin & Brandenburg: Rassistischer Angriff? Mann beleidigt und geschlagen

by admin
Juni 2, 2023
News

Bei der Suche nach Shyanne wurden neue Gegenstände „beschlagnahmt“, da Bilder von Autos veröffentlicht wurden

by admin
Juni 2, 2023
News

Gipfel in Moldau macht Hoffnung auf ukrainischen NATO-Beitritt

by admin
Juni 2, 2023
Next Post

Seltsamer Grund Optus-Schild aus dem Stadion gezogen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Premium-Inhalte

2 Verletzte, nachdem die Powerbank auf einem Scoot-Flug von Taiwan nach Singapur Feuer gefangen hat

Januar 10, 2023

Ukraine meldet Kämpfe in Sjewjerodonezk

Mai 29, 2022

Mecklenburg-Vorpommern: Vorfahrt missachtet: 16-Jähriger auf Usedom schwer verletzt

Juni 22, 2022

Måneskin-Nachfolger beim ESC: Mahmood und Blancos Song ist schon ein Hit

Mai 4, 2022

Auf diese Aktien setzt Starinvestor Warren Buffett jetzt

Mai 18, 2022

Messerangriff in Brüssel: Tatverdächtiger stand auf Terrorliste

November 12, 2022
Plus 50 Journal

Plus50journal ist eine unabhängige Zeitung des BMG, London, UK.

Kategorien

  • Auto
  • Finanzen
  • Freizeit
  • Gesundheit
  • Lebensstil
  • News
  • Reisen
  • Sports
  • Technik
  • Video

kürzliche Posts

  • Kauzig, markant, präsent – Peter Simonischek ist tot
  • Selbst im Gefängnis ist sie „eine unbezwingbare Stimme“ für die Freiheit im Iran
  • Die Mahnwachen auf dem Platz des Himmlischen Friedens verlagern sich ins Ausland, während in Hongkong Stille herrscht
  • Über
  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Geschäftsbedingungen
  • Kontakt

© Copyright 2022- Todos los derechos reservados por Plus50journal.com

No Result
View All Result
  • HOME
  • Nachrichten
  • Gesundheit
  • Finanzen
  • Sports
  • Video
  • Auto
  • MEHR
    • Freizeit
    • Lebensstil
    • Reisen
    • Technik

© Copyright 2022- Todos los derechos reservados por Plus50journal.com

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In
Are you sure want to unlock this post?
Unlock left : 0
Are you sure want to cancel subscription?