Fließt kein Gas mehr aus Russland, hat die Versorgung von Privathaushalten im Notfallplan Gas höchste Priorität. Jetzt aber wird klar: Auch sie müssten auf eine Problemlage verzichten.
Die Bundesregierung wird im Fall einer Notsituation bei der Gasversorgung mit Hilfe von Verordnungen reagieren können und damit den Notfallplan Gas ergänzen. Der Notfallplan Gas sei nicht von einer dauerhaften Gasmangellage ausgegangen, der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Patrick Graichen, am Dienstag auf einer Stadtwerke-Tagung, sagte das „Handelsblatt“ organisiert hat.
Daher sollte das nochmal diskutiert werden, was aber nicht heiß, dass die Reihenfolge eine andere sei. „Geschützte Kunden bleiben geschützte Kunden. Die Frage ist, auf was hat ein geschützter Kunde Anspruch.“ Das muss ergänzt werden. „Ja, natürlich werden Haushalte mit Wärme versorgt, aber es gibt eben keinen Anspruch auf 25 Grad, sondern nur auf 20 oder 19.“
Erste Stufe des Notfallplans greift seit Ende März
Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation – also konkret: Wer im Zweifelsfall noch Gas bekommt und wer nicht. Mehr dazu lesen Sie hier.
In einem Notfall würde es zuerst die Industrie treffen. Sie zählt zu den angeblich nicht geschützten Kunden und benötigt dabei mehr als ein Drittel des in Deutschland verbrauchten Gases.
Der Notfallplan kennt drei Eskalationsstufen, die je nach Eingriff des Staates variieren. Ende März hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die erste Stufe des Notfallplans in Kraft gesetzt.
Quelle: t-online