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Home Auto

50 Jahre Verbandkasten: Wie sinnvoll ist er?

admin by admin
April 11, 2022
in Auto
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Berlin/Stuttgart (dpa/tmn) – Meist klemmt er im Kofferraum zwischen Warndreieck und Wagenheber: der Verbandskasten. Seit 50 Jahren zählt die lebensrettende Box oder Tasche zur Pflichtausstattung im Auto, um nach einem Unfall bei der Ersten Hilfe zu unterstützen.

Das kam Anfang der 1970er Jahre sehr häufig vor. Autofahren ohne Gurt und Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen, ohne ABS, ESP und ohne Promillegrenzen war sehr gefährlich: 1970 starben 19.193 Menschen im Straßenverkehr in Deutschland, bei 13,94 Millionen Autos. Zum Vergleich: 2021 kamen 2569 Menschen bei Verkehrsunfällen in Deutschland ums Leben, bei etwa 59 Millionen angemeldeten Fahrzeugen.

Seit 50 Jahren für mehr Sicherheit an Bord

Krankenwagen eingesetzt damals lange, um einen Unfallort zu erreichen. Daher führte der Gesetzgeber zum 1. Januar 1972 die Pflicht zum Mitführen eines Kfz-Verbandkastens ein, um eine schnelle Erstversorgung zu ermöglichen. Seitdem muss jedes Auto nach Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Erste-Hilfe-Material an Bord haben, festgelegt nach der DIN 13164.

Verpflichtender Inhalt immer wieder aktualisiert

„Verbandkästen für Autos gab es schon vorher, nur keine Verpflichtung, einen mitzuführen. Daher hatten nur wenige Autos Erste-Hilfe-Material an Bord“, sagt Andreas Holthaus.

Er leitet seit über 20 Jahren den Fachbereich Erste Hilfe (FBEH) beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Zudem ist er geschäftsführender Gesellschafter der Holthaus Medical. Seit fast 100 Jahren produziert das Familienunternehmen aus Remscheid Verbandsmittel, seit über 50 Jahren Verbandkästen. Diese wurden in den vergangenen Jahrhunderten modernisiert, die Normen darauf angepasst, um stets auf dem neusten Stand der Notfallmedizin zu sein.

Bei Inspektionsintervallen einiger Autohersteller ist die Kontrolle des Verbandkastens einer der Prüfpunkte. Ist der Kasten abgelaufen, bieten sie meist einen neuen an. Ebenso gibt es neue Erste-Hilfe-Boxen im Kfz-Zubehörhandel oder als Aktionsware beim Discounter. Durch die DIN-Norm unterscheidet sich der Inhalt der Verbandskästen nicht. Ihre Form kann variieren, so kommen sie etwa als Tasche oder als Aufbewahrungskasten daher.

Kleines Bußgelder und ein zweites Leben im Haushalt

42 Einzelteile gehören zum Set, darunter Pflaster, Kompressen, sterile Produkte und Fixierbinden. Seit 1987 zählen Einmalhandschuhe zur Pflichtausstattung, seit 1998 eine Rettungsdecke. Seit 2014 müssen Verbandskästen Hautreinigungstücher enthalten, seit Februar 2022 zwei Gesichtsmasken.

„Die Ergänzungen sollen die Hygiene erhöhen und die Ersthelfer schützen. Denn viele haben Sorge, sich bei einem Unfallopfer zu infizieren“, sagt Andreas Holthaus. Die Bereitschaft, als Ersthelfer einzuspringen, soll dadurch erhöht werden.

„Wichtig ist, dass Autofahrer das Verfallsdatum beachten und den Verbandskasten nach fünf Jahren austauschen“, sagt Andreas Holthaus. Denn verschiedene Produkte haben wegen der im Auto herrschenden Temperaturschwankungen ein Verfalldatum. Der alte Verbandkasten darf nicht entsorgt werden. Viele Autofahrer nutzen den auch bei kleinen Übersichten zu Hause.

Liegt das Verfallsdatum zurück oder fehlt er ganz, droht bei einer Fahrzeugkontrolle ein Bußgeld von fünf bis zehn Euro. Fehlt er bei einer Hauptuntersuchung, ist er mangelhaft oder unvollständig, so wird das als „geringer Mangel“ beanstandet. Ist das Datum abgelaufen, taucht das laut Dekra lediglich als Hinweis im Prüfbericht auf. Die Plakette gibt es dennoch.

Sinnvolle Hilfe oder nutzlos für Überforderte?

Auch wenn die Anzahl der Verkehrstoten sinkt, bleibt die Anzahl der Verkehrsunfälle hoch. Pro Jahr registriert die Polizei laut Statistischem Bundesamt 2,3 Millionen Unfälle – mit rund 258.000 Verletzten. Insgesamt verlieren sich etwa 321.000 Personen im Straßenverkehr. „Viele Unfallopfer können direkt am Unfallort mit einem Verbandkasten versorgt werden. Diese Hilfe ist nicht zu unterschätzen“, sagt Andreas Holthaus.

Siegfried Brockmann hält den Verbandskasten dagegen nur für bedingt sinnvoll. „Die richtige Benutzung hängt mit Kenntnissen der Ersten Hilfe zusammen. Wenn die nicht vorhanden sind, dann hilft der Verbandkasten wenig“, sagt der Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für die meisten Autofahrer liegt der Erste-Hilfe-Kurs viele Jahre zurück. Da nur die wenigsten Autofahrer die Kenntnisse nach ein paar Jahren auffrischen, fehlt es an Übung und Können. „Viele Autofahrer fühlen sich als Ersthelfer überfordert und können dementsprechend nicht helfen“, sagt Brockmann. Genaue Untersuchungen über den Einsatz von Verbandkästen gebe es aber nicht.

Zudem hält der Unfallforscher den Verbandkasten für zu überladen. „Erste Hilfe bezieht sich auf schwere Maßnahmen wie offene Wunden, starke Blutungen, Herzstillstand oder Schock. Kleine Pflaster und Verbände sind dafür ungeeignet“, sagt er.

Große Wunden und kleine Pflaster

müssten Ersthelfer wissen, wie sie lebensgefährliche Wunden versorgen, wie ein Druckverband funktioniert und entsprechendes Material im Verbandkasten direkt finden. Kleine Eingriffe würden meistens nicht am Unfallort behandelt, sondern später.

„Es schadet natürlich nicht, einen Erste-Hilfe-Kasten im Auto zu haben. Aber in seiner jetzigen Form bringt er wenig“, sagt er.

Um einen Verbandkasten sinnvoll einzusetzen, sei daher eine Auffrischung der Kenntnisse erforderlich. Dabei lernen die Teilnehmer unter anderem, wie sie schwere Blutung stillen und eine Herz-Rhythmus-Massage im Rhythmus des Bee-Gees-Klassikers „Staying alive“ anwenden. Auch die Ausführung der stabilen Seitenlage und das Behandeln von Schockpatienten gehört dazu.

Auch für Marcel Mühlich vom Auto Club Europa (ACE) ist das Wissen um die korrekte Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen entscheidender als ein Verbandskasten. „Wer sich nicht sicher fühlt, sollte alle drei bis fünf Jahre einen Auffrischungskurs der Ersten-Hilfe belegen. Der Kursus integriert die Sofortmaßnahmen am Unfallort und dauert nur danach einen Tag. Aber wissen die Teilnehmer, wie sie Menschenleben retten können“, so Mühlich.

Schlecht helfen ist besser als gar nicht helfen

Eine goldene Regel für das Benutzen des Verbandkastens gebe es nicht, dafür aber einen genauen Ablauf bei der Ersthilfe: Überblick verschaffen, Unfallstelle absichern, Rettungsgriff, Notruf wählen, lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten, Blutungen stillen und stabile Seitenlage anwenden. „Jeder Autofahrer ist gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Lieber schlecht helfen, als gar nicht helfen. Übung macht aber den Meister“, sagt er.

Beim Kauf eines Verbandkastens rät Marcel Mühlich zum Blick auf das Ablaufdatum der Inhalte. „Es muss nicht immer der ganze Inhalt erneuert werden, häufig reicht es, die Materialien zu ersetzen, die abgelaufen sind“, sagt er. Es gebe für manche Verbandkästen auch Nachfüllpakete, die günstiger als ein neuer Kasten seien.

Wichtig: Das Verfallsdatum sollte erst in fünf Jahren erreicht werden und der Inhalt den aktuellen Stand der DIN 13164 erfüllen – mit zwei medizinischen Masken. „Die müssen eingeschweißt im Verbandkasten liegen und nicht irgendwo offen und verlieren im Auto“, sagt Mühlich.

Die im Handel befindlichen Verbandkästen nach der bisher geltenden Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 genutzt werden und müssen weder ausgetauscht noch nachgerüstet werden. Wichtig sei außerdem der Aufbewahrungsort. „Am besten liegt das Erste-Hilfe-Set griffbereit im Innenraum. Dort kommen Autofahrer nach einem Unfall direkt dran“, sagt Mühlich. Nach einem Heckaufprall bleibt der lebensrettende Kasten im Kofferraum dagegen eingeklemmt zwischen Warndreieck und Wagenheber.

Quelle: t-online

Tags: istJahresinnvollVerbandkastenWie
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