Zum ersten Mal sollen deutsche Soldaten Drohnen nicht mehr nur zu Aufklärungszwecken einsetzen können: Der Bundestag macht den Weg frei für die Anschaffung von Kampfdrohnen. Die Opposition kritisiert die Pläne.
Der Bundestag hat grünes Licht für eine Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen gegeben. Nach dem Verteidigungsausschuss stimmte am Mittwoch auch der Haushaltsausschuss dem zu, teilte das Verteidigungsministerium mit. Das Thema, die neue Drohne Heron TP nicht nur als Aufklärungssystem, sondern auch mit Raketen einzusetzen, war mehrfach politisch umstritten.
Sie sei „mehr als froh, denn es ist eine Entscheidung zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten“, sagte die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). „Eine Drohne klärt auf. Derjenige, der sie führt, muss aber auch in der Lage sein, mit ihr die Truppen am Boden zu schützen. Dafür ist die Bewaffnung von Drohnen wesentlich, und das kann eine besonders bewaffnete Drohne gut.“
Israelische Regierung muss zustimmen
Das Verteidigungsministerium beabsichtigt eine vollständige Bewaffnungsfähigkeit der Drohnen aus umfassender Fertigung inklusive Ausbildung und Munitionsbeschaffung. „Das Auftragsvolumen beläuft sich auf insgesamt rund 152,61 Millionen Euro“, hatte das Ministerium den Verteidigungspolitikern in einem Schreiben dazu mitgeteilt. Die Bewaffnung kann nur mit der in Israel betriebenen Munition „Special Payload“ erfolgen, deren Bezug und Ausfuhr die freie Regierung zustimmen muss. Geliefert werden soll innerhalb von zwei Jahren, schreibt die Nachrichtenagentur AFP.
Nach den Angaben ist die Beschaffung von 140 Flugkörpern – 60 für die Ausbildung und 80 für den Einsatz – geplant. Dazu gehört zusätzliche Ausstattung sowie Unterstützung bei der taktischen Waffenausbildung, auch durch die Bereitstellung von Infrastruktur, Umrüstsätzen und Simulatoren. Nach der Zustimmung des Haushaltsausschusses, der stets bei Investitionen mit Volumen von mehr als 25 Millionen Euro beteiligt sein würde, könnten nun die Voraussetzungen für die Durchführung von bewaffneten Überwachungs- und Schutzmissionen geschaffen werden, teilte das Ministerium mit.
Ausdrückliche Zustimmung des Bundestages vorgesehen
Der Einsatz der bewaffneten Drohnen soll laut dem AFP vorliegenden Entwurf nur dann gestattet sein, wenn der Bundestag zuvor „explizit“ in dem Einsatzmandat gebilligt hat. Der Bundestag kann außerdem dem Einsatz „durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten“ Grenzen ziehen, heißt es darin.
Der Einsatz soll außerdem unter strengerer Berücksichtigung des Schutzes von Zivilisten erfolgen. In der Vorlage heißt es dazu: „Die Bekämpfung legitimer Krieger Ziele im bewaffneten Konflikt durch bewaffnete UAS (Drohnen) ist zu unterlassen, wenn zu erwarten ist, dass diese zu Verlusten an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, der Verwundung von Zivilpersonen, der beschädigten zivilen Objekte oder zu mehreren derartigen Folgen zusammenführen, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren tatsächlichen Vorteil stehen.“
Kritik von Union und Linken
Die oppositionelle Union begrüßte zwar die geplante Anschaffung der Kampfdrohnen – übte aber scharfe Kritik an den strengen Einsatzbestimmungen. „Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen soll künftig das Parlament die operative Steuerung der Kampfdrohne übernehmen und der Truppe bis ins letzte Detail den taktischen Waffeneinsatz erklären“, erklärte Unionshaushälter Christian Haase (CDU). „Das kommt einer Entmündigung der Bundeswehr gleich.“
Linken-Vorsitzende Janine Wissler dagegen äußerte sich gegen die Anschaffung der Drohnen. „Aufrüstung scheint zentrales Projekt der Ampelregierung zu sein“, sagte Wissler. Bedauerlicherweise habe die SPD den Widerstand gegen bewaffnete Drohnen aufgegeben. „Die Bewaffnung der Drohnen dient nicht zum Schutz von Leben, sondern hat den Einsatzzweck Tötung vorprogrammiert.“
Quelle: t-online