30.03.2022, 02:48 Uhr
Düsseldorf (dpa/lnw) – Muss die Stadt Neuss einem Elternpaar für die mehrwöchige Corona-Quarantäne ihrer kleinen Tochter Schadenersatz zahlen? Das soll das Landgericht Düsseldorf an diesem Mittwoch (09.30) klären. Die Eltern der Fünfjährigen argumentieren in ihrer Klage, das Kind habe während der 28 Tage schwere seelische Schäden erlitten. Sie fordern eine Entschädigung. Die angeordnete Quarantäne sei ungerechtfertigt gewesen. Im Rahmen der Amtshaftung muss die Stadt für jeden Tag in Quarantäne 250 Euro zahlen – also insgesamt 7000 Euro Schadenersatz (Az.: 2b O 100/21).
Drei Mal musste die Tochter nach einem mutmaßlichen Kontakt zu einem coronapositiven Kita-Kind im Frühjahr 2021 in häuslicher Quarantäne. Zu Unrecht, meinen die Eltern. Das Kind habe trotz wiederholter negativer PCR-Tests zu Hause bleiben müssen.
Die Stadt Neuss hält die Klage laut Gericht für verspätet. Die Eltern hätten sich per einstweiliger Verfügung gegen die „Absonderungsverfügung“ wehren müssen. Wie es weiter heißt, sollen negative PCR-Tests des Mädchens nicht vorgelegen haben.
Quelle: NTV