Wie geht’s nach dem 2. April in Sachen Corona-Regeln weiter? Erste Bundesländer haben bereits konkrete Pläne. Ein Überblick.
Der Umgang mit den Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus nach dem 2. April wird in immer mehr Bundesländern klarer.
Im Hamburgbekräftigte der Senat seine Absicht, durch Nutzung der sogenannten Hotspotregelung zunächst bis Ende April weiterhin auf erweiterte Eindämmungsmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in Innenräumen zu setzen. Länder wie Badenwürttemberg, Berlin und Sachsen zogen die Anwendung der Regel dagegen nicht in Betracht.
Hamburg will sich als Corona-Hotpspot erklären
In Hamburg wird die Bürgerschaft am Mittwoch über den Vorschlag des Senats beraten. Laut neuem Bundesinfektionsschutzgesetz ist die Aktivierung der Hotspotregelung nur durch Landtagsbeschlüsse möglich. Der Landtag ein Mecklenburg-Vorpommern berichtet bereits am vergangenen Donnerstag voraussichtlich erheblicher Infektionszahlen das gesamte Bundesland zum Hotspot. Hamburg wird nun folgen.
Senatssprecher Marcel Schweitzer begründete den Schritt mit der Sorge vor einer Überlastung des Gesundheitssystems ohne erweiterte Schutzmaßnahmen. Die Erfahrung in der Pandemie zeigt, dass steigende Infektionszahlen mit zeitlicher Verzögerung zur wachsenden Belastung des Gesundheitssystems und der Krankenhäuser führen, sagte er vor Journalisten. Die Zahlen stiegen schon „in erheblichem Maße“. Der Zeitpunkt zum Handeln sei „jetzt“.
sterben baden-württembergisch Landesregierung WIRD dagegen auf eine Anwendung der Hotspotregel verzichten. Sie werden „nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellen“, teilten die beiden Regierungsparteien Grüne und CDU am Donnerstag nach einer Sitzung ihres Koalitionsausschusses in Stuttgart mit.
Mögliche regionale Überlastungen im Gesundheitssystem sollten durch Patienten- und Personalverlegungen und ähnliche Maßnahmen „unterhalb der Verordnungsebene“ vermieden werden, hieß es weiter. „Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Er rief die Menschen gleichzeitig auf, weiter „aus Eigenverantwortung“ Masken etwa in Innenräumen zu tragen.
Auch die Landesregierungen von Sachsen, Berlin sowie Brandenburg entschieden am Dienstag, sich auf die im Infektionsschutzgesetz geregelten Basisschutzmaßnahmen zu beschränken. Hessen hatte dies bereits am Montag getan. Eine Aktivierung von Hotspotregelungen stand den entsprechenden Mitteilungen jeweils nicht zur Diskussion. Die Regierungen riefen Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig dazu auf, freiwillig in Innenbereichen Masken zu tragen.
2G- und 3G-Regeln nur noch in Ausnahmefällen möglich
Anderswo stehen noch Entscheidungen aus. Im Thüringen will die rot-rot-grüne Minderheitsregierung die bestehenden Corona-Maßnahmen zwar weiter verlängern. Am Donnerstag ist dazu eine Sondersitzung des Landtages geplant. Eine Mehrheit ist aber ungewiss.
Am Montag waren Baden-Württemberg sowie mehrere andere Länder mit dem Versuch gescheitert, die Corona-Schutzmaßnahmen per Antrag auf eine Gesundheitsministerkonferenz noch um weitere vier Wochen zu verlängern. Laut einer kürzlich in Kraft getretenen Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes müssen diese am 2. April endgültig auslaufen. Zulässig sind dann nur noch Maskenpflichten etwa im Nahverkehr und in Pflegeheimen, dort zusätzlich auch Testpflichten.

Erweitere Schutzmaßnahmen wie eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen oder Zugangsregelungen nach den 2G- und 3G-Prinzip sind dann ausnahmsweise nur noch in sogenannten Hotspotregionen zulässig. Notwendig dafür ist ein entsprechender Landtagsbeschluss.
Auch Niedersachsen plante nach Angaben von Landessozialministerin Daniela Behrens (SPD) keine Anwendung der Hotspotregel. Ab gälten lediglich die Basisvorgaben des Infektionsschutzgesetzes, sagte sie in Hannover. Pelz Nordrhein-Westfalen sprach sich der Vizeministerpräsident Joachim Stamp (FDP) gegen die Nutzung der Hotspotregel aus. Es bestehe dafür „keine Notwendigkeit“, sagte der Landesfamilienminister der „Rheinischen Post“.
Coronavirus-Neuinfektionen weiter auf hohem Niveau
Die Zahl der festgestellten Corona-Fälle in Deutschland liegt weiter auf hohem Niveau. Die Gesundheitsämter in Deutschland melden dem Robert Koch-Institut (RKI) 237.352 Neuinfektionen innerhalb eines Tages, wie das RKI bekanntgab. Vor einer Woche waren es 222.080 Ansteckungen. Der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche – die Sieben-Tage-Inzidenz – lag am Dienstagmorgen bei 1703,3 (Vortag: 1700,6, Vorwoche: 1733,4). Deutschlandweit wurden den Angaben zufolge innerhalb von 24 Stunden 307 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 264.
Während der aktuellen Corona-Welle sind nach einer Auswertung der Krankenkasse Barmer mehr Menschen arbeitsunfähig gemeldet als vorübergehend seit Beginn der Pandemie. Vom 13. bis zum 19. Februar waren 52.100 bei der Barmer versicherte Beschäftigte wegen einer Corona-Infektion krankgeschrieben, wie die Krankenkasse am Dienstag mitteilte. Zu Spitzenzeiten der ersten Corona-Welle seien es bis zu 25.100 Erwerbstätige gewesen – und damit etwa halb so viele.
Quelle: Stern