Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage zur Wahl des Bundestags-Vizepräsidenten gescheitert. Als einzige Fraktion besetzt die AfD keinen Posten im Präsidium des Parlaments.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD in Zusammenhang mit der Wahl der Bundestags-Vizepräsidentin oder des -Vizepräsidenten abgelehnt. Es ging um die Frage, inwiefern Abgeordnete eine Kandidatin oder einen Kandidaten für den Posten vorschlagen können.
Geklagt hatte der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi. Er hatte 2019 einen eigenen Vorschlag für die Besetzung als Vizepräsident gemacht. Doch die Richter entschieden, dass der Bundestag das Vorschlagsrecht für die Posten der Vizepräsidenten auf die Fraktionen beschränken kann.Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 besetzt die AfD als einzige Fraktion keinen Posten im Präsidium.
Die anderen Parteien hatten die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten stets abgelehnt. Derzeit läuft ein gesondertes Verfahren in Karlsruhe, ob das rechtens ist.
Quelle: Euro News